Tuning ist in Deutschland erlaubt – aber nur im gesetzlich zulässigen Rahmen. Wer sein Fahrzeug verändert, muss darauf achten, dass es weiterhin verkehrssicher ist und die Zulassung behält. So funktioniert TÜV-konformes Tuning:

1. Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Teilegutachten
Viele Tuningteile besitzen eine ABE oder ein Teilegutachten.

  • ABE: Teil kann ohne zusätzliche Abnahme verbaut werden.
  • Teilegutachten: Nach Einbau ist eine Abnahme durch den TÜV erforderlich.

2. Eintragungspflichtige Änderungen
Umbauten, die das Fahrverhalten, die Abgaswerte oder den Geräuschpegel verändern (z. B. Fahrwerk, Auspuffanlage, Leistungssteigerung), müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

3. Einzelabnahme nach § 21 StVZO
Ist kein Gutachten vorhanden, kann eine Einzelabnahme erfolgen. Diese ist aufwendig und teuer – aber möglich.

4. Verbotene Umbauten

  • Nicht zugelassene LED-Leuchten
  • Übermäßige Tieferlegung ohne Freigängigkeit
  • Geräuschverstärkende Auspuffanlagen ohne E-Kennzeichen
  • Eingriffe in die Sicherheitsausstattung (z. B. Airbags deaktivieren)

5. Versicherungsschutz prüfen
Nicht eingetragene oder fehlerhafte Umbauten können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Bei Unfällen droht die Haftung aus eigener Tasche.

6. Regelmäßige Hauptuntersuchung (HU)
Alle Umbauten müssen auch bei der HU (TÜV, DEKRA etc.) bestehen. Selbst legal verbaute Teile können bei falscher Montage oder Verschleiß beanstandet werden.

Fazit: TÜV-konformes Tuning erfordert Planung, Dokumentation und Fachkenntnis. Wer sich an die Regeln hält, kann sein Fahrzeug sicher und legal individualisieren – ohne böse Überraschungen beim nächsten Prüftermin.